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Gebietskulissen 2025/26: Rechtslage verstehen – Schläge in Ackerprofi richtig verwalten

17.02.2026
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025 ist die bayerische Ausführungsverordnung zu den roten und gelben Gebieten derzeit rechtlich nicht wirksam. Mehrere Bundesländer haben daraufhin reagiert.

Da bislang keine bundeseinheitliche Leitlinie zur Auslegung des Urteils vorliegt, regeln die Bundesländer den Umgang mit der Situation jeweils eigenständig.

  1. Aufheben der Landesdüngeverordnung

Die Bundesländer Bayern, NRW, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben ihre Landesdüngeverordnung aufgehoben. Belastete Gebiete (rote und gelbe Gebiete) werden dort aktuell nicht mehr ausgewiesen.

  1. Aussetzung von Kontrollen und Sanktionen

Andere Bundesländer haben ihre Landes-Düngeverordnung nicht aufgehoben. Die belasteten Gebiete bestehen weiterhin. Lediglich die Kontrolle und Sanktionierung der verschärften Bewirtschaftungsbeschränkungen für das Erntejahr 25/26 wurde ausgesetzt.

Was bedeutet das für dich?

Die allgemeine Bundesdüngeverordnung gilt weiterhin uneingeschränkt.

In Bundesländern mit aufgehobener Landesdüngeverordnung entfallen für das Düngejahr 25/26 insbesondere:

  • Die Reduzierung der Gesamtsumme des betrieblichen Stickstoffdüngebedarfs in belasteten Gebieten um 20%
  • Die Einschränkungen für Haupt- und Zweitfrüchte
  • Die 170kg/ha-Obergrenze für organischen Stickstoff je Schlag

In Bundesländern mit bloßer Kontroll- und Sanktionsaussetzung gelten diese Vorgaben rechtlich weiterhin.

Mehrere Bundesländer weisen zudem ausdrücklich darauf hin, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Verstöße zu einem späteren Zeitpunkt doch geahndet werden.

Die Aussetzung von Kontrollen und Sanktionen ist juristisch betrachtet eine verwaltungsinterne Regelung zwischen Ministerien und Vollzugsbehörden. Für dich als Landwirt bleiben die Gebietsausweisungen in der Landesdüngeverordnung und die damit verbundenen Bewirtschaftungsbeschränkungen grundsätzlich bestehen.

Was bedeutet das für deine Schläge in Ackerprofi?

In Bundesländern mit aufgehobener Landesdüngeverodnung: Wir haben die betroffenen Gebietskulissen in Ackerprofi entfernt.

Über die Plausibilitätsprüfungen kannst du deine Schlagkennzeichnungen und Düngebedarfsermittlungen entsprechend aktualisieren. Dadurch entfällt die softwareseitige Anwendung der verschärften Gebietsauflagen, insbesondere die automatische 20-%-Reduzierung des Düngebedarfs.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du am Ende dieses Artikels.

In Bundesländern mit Kontroll- und Sanktionsaussetzung: Die Gebietskulissen bleiben in Ackerprofi weiterhin hinterlegt.

Rein rechtlich bist du in diesen Bundesländern weiterhin verpflichtet, die Vorgaben der Landesdüngeverordnung einzuhalten.

Ackerprofi stellt technische Funktionen zur Verwaltung von Gebietskulissen und Schlagkennzeichnungen bereit. Die Nutzung dieser Funktionen erfolgt eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der für deinen Betrieb geltenden landesrechtlichen Vorgaben. Wir empfehlen ausdrücklich, vor Änderungen die aktuelle Rechtslage in deinem Bundesland zu prüfen oder Rücksprache mit deiner zuständigen Beratungsstelle zu halten.

Anleitung zur Verwaltung der Gebietskulissen

Eine Kurzanleitung zur technischen Verwaltung der Gebietskulissen in Ackerprofi stellen wir hier für dich bereit.

Die Anleitung beschreibt ausschließlich die Bedienung der Software. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung und entbindet dich nicht von der Einhaltung der für deinen Betrieb geltenden Vorschriften.

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